Definition und Berechnung
Abschreibungen sind also vor allem eine steuerliche Fördermaßnahme und dienen dazu, die Steuerlast zu mindern. Die Anschaffungskosten lassen sich so vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Gleichermaßen sind Abschreibungen bei Immobilien dazu da, um mehr Menschen zum Erwerb von Immobilieneigentum zu motivieren.
Was sind Abschreibungen oder auch AfA bei vermieteten Immobilien?
Abschreibung bedeutet nichts anderes als, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie über viele Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden können. Der jährlich abziehbare Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten heißt Abschreibung (oder Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA).
Abschreibungen sind auch geschaffen worden, um die Abnutzung und damit die Wertminderung von Gebäuden bei Nutzung zu berücksichtigen. Es ist jedoch zu beachten, dass nur Kosten für die Anschaffung oder den Bau von Gebäuden abgeschrieben werden können. Da beispielsweise das Grundstück als solches aber durch die Nutzung nicht an Wert verliert, kann es eben nicht abgeschrieben werden.
Ab wann können auf Immobilien Abschreibungen geltend gemacht werden?
Laut Einkommensteuergesetz dürfen Eigentümer von Abschreibungen profitieren, wenn sie ihre Immobilie nutzen, um Gewinne zu erzielen. Wer also ein Objekt kauft, um es anschließend zu vermieten, kann von der Abschreibung der Anschaffungskosten steuerlich profitieren.
Wie lässt sich die Wertminderung einer Immobilie berechnen?
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV) legt zugrunde, dass Immobilien eine durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer von 70 bis 80 Jahren haben. Um den jährlichen Wertverlust oder Altersabschlag zu ermitteln, wird die Restnutzungsdauer von der Gesamtnutzungsdauer subtrahiert. Das Ergebnis wird in Prozent angegeben.
Wie berechnet man die Abschreibung einer Immobilie?
Als Grundlage für die Berechnung der AfA dienen der Kaufpreis des reinen Gebäudes sowie die damit verbundenen Kaufnebenkosten. Um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln, werden die Gesamtkosten durch die gesetzliche oder verkürzte Nutzungsdauer geteilt. Dieser beträgt üblicherweise zwei bis drei Prozent der Anschaffungskosten.
Zu welchen Kosten gehören die Abschreibungen von Immobilien?
Abschreibungen von Immobilien gehören zu den Bewirtschaftungskosten. Sie reflektieren die Wertminderung, die sich aus der fortlaufenden Nutzung ergibt. Im Fall von Immobilien werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Neubauten über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben.
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Fazit
Abschreibungen sind gerade bei vermieteten Immobilien entscheidend für die finanzielle Bewertung und strategische Planung. Eine genaue Einschätzung, basierend auf Faktoren wie Kosten und Nutzungsdauer, ist entscheidend für eine realistische Bilanzierung und Steuerstrategie. Entscheidend ist die Anpassung an individuelle Gegebenheiten und die Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die standardmäßigen Abschreibungssätze von 2 Prozent bis 2,5 Prozent für Gebäude verdeutlichen, wie Immobilienbesitzer jährlich einen erheblichen Teil ihrer Kosten absetzen können.
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.