Informationen zur Kündigung und zum Anbieterwechsel (Data Act)
A) Vertragliche Regelungen zu Wechsel, Beendigung und Export
1. Im Falle einer Kündigung kann der Kunde seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte
a) über die von uns zur Verfügung gestellten Exportfunktionen exportieren oder
b) die Löschung der Daten veranlassen.
Dafür steht dem Kunden eine maximale Frist von 30 Tagen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (im Folgenden: „Übergangszeitraum“) zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht den Übergangszeitraum einmalig um weitere 30 Tage zu verlängern. In diesem Fall muss uns der Kunde bis zum Ende des ursprünglichen Übergangszeitraums in Textform über die gewünschte Verlängerung des Übergangszeitraums informieren.
2. Der Kunde kann seine Daten bis zum Ende des Übergangszeitraums exportieren oder löschen. Details über den Export oder die Löschung sind in Ziffer B dargestellt. Nach Ablauf des Übergangszeitraums wird Real Estate Pilot sämtliche auf seinen Servern verbliebenen Daten des Kunden innerhalb von zwei Monaten unwiderruflich löschen. Daten in den Backups werden spätestens nach sechs Monaten nach Vertragsbeendigung gelöscht.
3. Während des Wechselvorgangs werden wir dem Kunden sowie von diesem autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leisten, damit der Kunde innerhalb des Übergangszeitraums wechseln kann. Wir werden mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebes während des Übergangszeitraumes aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen fortzusetzen. Während der Wechsel vollzogen wird, werden wir für ein hohes Maß an Sicherheit, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung, sorgen. Wenn während des Wechsels Probleme festgestellt werden, die nicht durch technischen Support gelöst werden können, werden wir gemeinsam mit dem Kunden die Ursachen analysieren und Lösungen vereinbaren.
4. Der Vertrag bleibt während des Übergangszeitraumes anwendbar. Er gilt – vorbehaltlich bestehender Zahlungspflichten bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit – jedoch als beendet, wenn der Export erfolgreich vollzogen ist oder, sofern der Kunde die Löschung seiner Daten verlangt, mit Ablauf des Übergangszeitraums. Über die Beendigung werden wir den Kunden mindestens in Textform informieren.
5. Uns stehen hinsichtlich der Kundendaten weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
6. Der Kunde ist darüber hinaus allein für den Import und die Implementierung seiner Daten in seinen eigenen Systemen oder in den Systemen des neuen Anbieters verantwortlich.
B) Detailinformationen zu Export und Löschung
1. Auflistung der Datenkategorien, die übertragen werden können
- personenbezogene Daten: Nutzerdaten wie z.B. Name, Kontaktdaten, Adressdaten, Unternehmenszugehörigkeit
- personenbezogene Daten: Kunden- bzw. Kontaktdaten wie z.B. Name, Kontakt-Stammdaten, Adressdaten, Unternehmenszugehörigkeit, Kategorisierung, Partnerdaten
- Produktdaten: eigene Immobiliendaten wie z.B. Adressdaten, Angaben zum Objekt und einzelnen Einheiten des Objektes, Ausstattungen, die vom Nutzer in die Anwendung eingebracht wurden oder über Schnittstellen importiert sind
2. Datenkategorien, die für das interne Funktionieren unserer Dienste spezifisch sind und von der Verpflichtung zur Datenexportierung ausgenommen sind, da die Gefahr einer Verletzung unserer Geschäftsgeheimnisse besteht
- Systemkonfigurationsdaten
- Algorithmus- und Modellparameter
- Sicherheits- und Infrastrukturinformationen
- Systeminterne Nutzungsmetriken
- Interne Benutzer-IDs und Zuordnungstabellen
- Interne Caching- oder Zwischenspeicher-Daten
- Audit- und Fehlerprotokolle (intern)
3. Daten und digitale Assets, die durch geistige Eigentumsrechte von Real Estate Pilot oder Dritter geschützt sind und von der Übertragung ausgenommen sind
- Softwarecode und Algorithmen
- KI-Modelle und Trainingsdaten
- Designs und grafische Elemente
- Datenbankstrukturen und Metamodelle
- Systemtexte und Standardinhalte
- Lizenzierte Drittinhalte (darunter fallen u.a. sämtliche Marktdaten, Soziodemographische Daten und Kartendaten)
4. Maschinenlesbaren Datenformate, in die die Nutzerdaten exportiert werden können, Excel, CSV, JSON und XML
5. Instrumente für den Datenexport – einschließlich offener Schnittstellen – und Informationen zur Kompatibilität mit harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen auf der Grundlage offener Interoperabilitätsspezifikationen
- TeamProQ
-
- Immobiliendaten via Excel-Export oder Schnittstelle
- Dateien via Download-Funktion in den einzelnen Modulen
- Kundendaten via Excel-Export
- Nutzerdaten via Excel-Export
- ImmoProQ
- Berechnungen via PDF-Download
-
- GeoMap
-
- Daten aus Modul „Objekte“ und „Kontakte“ kostenpflichtig via Anbieter
-
6. Informationen über bekannte technische Beschränkungen und Einschränkungen, die sich auf den Vollzug des Wechsels auswirken könnten
- Verwendung proprietärer Datenformate, die vor einem Export konvertiert werden müssen,
- Abhängigkeiten von Drittanbieter-Schnittstellen oder -Lizenzen,
- technische Limitierungen der Export-API (z. B. Rate-Limits, Datenvolumenbeschränkungen),
- mögliche Inkompatibilitäten mit der Datenstruktur des neuen Dienstanbieters.
Diese Beschränkungen werden dem Nutzer vor Beginn des Datenexports transparent mitgeteilt und, soweit technisch möglich, dokumentiert und minimiert.
7. Geschätzte Zeit, die erforderlich ist, um den Wechsel zu vollziehen
Abhängig von Anzahl der Datensätze, Downloadgeschwindigkeit in überschaubarer Zeit
8. Leistungen, bei denen eine Umstellung ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten oder digitaler Vermögenswerte nicht möglich ist
- individuell konfigurierte Datenmodelle, benutzerdefinierte Felder und Workflows,
- interne Verknüpfungen zwischen Angeboten, Dienstleistungen und Kundendaten,
- systeminterne Berechnungen, Algorithmen und Versionshistorien,
- integrierte Drittanbieter-Schnittstellen,
- automatisch generierte digitale Assets (z. B. Reports, Texte, Templates).
Eine Übertragung dieser Inhalte kann zu Datenverlusten, fehlerhaften Relationen oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit führen. Real Estate Pilot informiert den Nutzer über solche Einschränkungen vor Durchführung des Wechsels.
9. Bekannte Risiken für die Daten bei der Übertragung dieser
- mögliche Unvollständigkeit oder Beschädigung einzelner Datensätze,
- Verlust von Metadaten, Relationen oder Formatierungen,
- Inkompatibilitäten zwischen Quell- und Zielsystemen,
- Performance- und Verfügbarkeitsrisiken bei großen Datenmengen,
- sicherheitsrelevante Risiken während der Übertragung (z. B. bei Nutzung externer Netzwerke),
- rechtliche Risiken im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten oder lizenzierten Inhalten.
10. IT-Ressourcen, die von Real Estate Pilot für einen effektiven Wechsel bereitgestellt werden
Keine.
11. Kontaktpersonen von Real Estate Pilot und den Kunden für die Durchführung des Wechselplans
- Real Estate Pilot: Support
- Kunde: Administrator der Anwendung bzw. Ansprechpartner laut Angebot
C) Information zur Gerichtsbarkeit
- Verarbeitung: Webhosting – Ort der Verarbeitung: Europäische Union – Maßnahmen gegen Drittstaatenzugriff: Kein Drittstaatenzugriff
- Verarbeitung: Cloudspeicher – Ort der Verarbeitung: USA – Maßnahmen gegen Drittstaatenzugriff: Standardvertragsklauseln gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO
- Verarbeitung: E-Mail delivery service – Ort der Verarbeitung: Neuseeland – Maßnahmen gegen Drittstaatenzugriff: Angemessenheitsbeschlusses gem. Art. 45 Abs. 1 DSGVO
D) Informationen über Wechselentgelte
Es werden keine Wechselentgelte erhoben.
Im Falle einer Kündigung eines Jahresverträge durch den Kunden nach Art. 25 Data Act während der initialen Vertragslaufzeit oder während eines Verlängerungszeitraumes, ist die Real Estate Pilot AG berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Leistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Leipzig, 28. November 2025