Neue KfW-Konditionen für die energetische Sanierung in TeamProQ und ImmoProQ

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die KfW hat unter anderem die Heizungsförderung sowie die Förderkredite für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden angepasst. Seit dem 23. Juli 2026 sind die neuen KfW-Konditionen auch in den Immobilienberechnungen von TeamProQ und ImmoProQ hinterlegt. Unsere Kunden können ihre Berechnungen somit bereits auf Grundlage der aktuellen Förderbedingungen durchführen.

Was ändert sich bei der KfW-Sanierungsförderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt. Ziel der Förderung bleibt es, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.

Mit der Umstellung zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen jedoch in mehreren Bereichen verändert. Betroffen sind insbesondere:

  • die Heizungsförderung für Wohngebäude,
  • die Heizungsförderung für Nichtwohngebäude,
  • Förderkredite für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden,
  • Förderkredite für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Für die zeitliche Einordnung ist der Stichtag entscheidend: Förderanträge, die bis einschließlich 20. Juli 2026 eingereicht wurden und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, werden grundsätzlich noch nach den bisherigen Bedingungen geprüft. Für neue Anträge seit dem 21. Juli 2026 gelten die angepassten Förderkonditionen.

Bereits erteilte KfW-Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Die dafür vorgesehenen Bundesmittel bleiben nach Angaben der KfW reserviert.

Was ändert sich bei der KfW-Heizungsförderung für Wohngebäude?

Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der Förderhöchstbetrag liegt nun bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit,
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro sinken.

Änderungen bei der energetischen Sanierung

Auch die Förderung für die energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wurde angepasst. Für die Sanierung eines Wohngebäudes gilt nun ein einheitlicher Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit.

Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse, die auf den jeweiligen Kreditbetrag gewährt werden, pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert. Der zusätzliche Bonus von fünf Prozent für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse, die sogenannte EE-Klasse, entfällt.

Der Bonus für serielles Sanieren wird dagegen ausgeweitet. Er soll künftig in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf den Standard Effizienzhaus 70 EE gewährt werden. Bisher war dieser Bonus auf die Effizienzhaus-Stufen 40 und 55 begrenzt. Für Nichtwohngebäude wird erstmals eine entsprechende Förderung für serielles Sanieren eingeführt. Die Beantragung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Aktuelle KfW-Förderkredite in TeamProQ und ImmoProQ

Die geänderten Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse wirken sich direkt auf die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung aus. Damit unsere Kunden weiterhin mit aktuellen Werten arbeiten können, haben wir die neuen KfW-Konditionen kurzfristig in unsere Anwendungen TeamProQ und ImmoProQ übernommen.

Seit dem 23. Juli 2026 können somit Berechnungen für die energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bereits auf Grundlage der neuen Förderbedingungen durchgeführt werden.

Detaillierte Informationen zu den geänderten Konditionen und den betroffenen Förderprogrammen stellt die KfW in ihrer Mitteilung zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude bereit.

Presse-Kontakt

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Kerstin Hübner

Presse und Kommunikation

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