
Welche Kosten entstehen?
Je wichtiger der ermittelte Wert für eine rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidung ist, desto höher sind meist die Anforderungen an die Bewertung.
Je nach Zweck der Wertermittlung kommen unterschiedliche Bewertungsarten infrage:
- Online-Bewertung:
Sie eignet sich vor allem für eine schnelle erste Orientierung zum möglichen Immobilienwert. Solche Angebote sind
häufig kostenlos oder vergleichsweise günstig. - Experteneinschätzung:
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen kann eine individuelle Einschätzung durch einen Fachmann sinnvoll sein. Die
Kosten werden in der Regel individuell vereinbart. - Verkehrswertgutachten:
Bei komplexen oder rechtlich relevanten Fragestellungen ist häufig ein ausführliches Verkehrswertgutachten
erforderlich. Die Kosten hängen insbesondere vom Umfang, vom Objekt und vom konkreten Bewertungsauftrag ab. - Gutachterausschuss:
Auch Gutachterausschüsse können förmliche Verkehrswertgutachten erstellen. Dafür fallen Gebühren an, deren Höhe sich
nach den jeweiligen regionalen Regelungen richtet. - Gerichtsgutachten:
Wird ein Sachverständiger im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beauftragt, richtet sich die Vergütung nach den
gesetzlichen Vorgaben des JVEG.
Eine Immobilienbewertung mit einem Online-Rechner eignet sich besonders für eine erste Marktpreiseinschätzung. Automatisierte Verfahren werten dafür Objekt- und Marktdaten aus. Allerdings erfassen sie individuelle Besonderheiten einer Immobilie nicht immer vollständig. Für weitreichende Entscheidungen kann deshalb eine persönliche Begutachtung sinnvoll sein.
Kosten eines Gutachters
Wer genauer wissen möchte, welchen Wert ein Objekt besitzt, kann einen Sachverständigen beauftragen. Bei einem privaten Auftrag gibt es grundsätzlich keine allgemeine Gebührenordnung für Sachverständige. Deshalb sollten Auftraggeber das Honorar frei vereinbaren und Leistungsumfang, Nebenkosten sowie Umsatzsteuer vorab klären.
Die Kosten hängen unter anderem ab von:
- Art und Größe des Objekts,
- Umfang der erforderlichen Unterlagen,
- Komplexität der Bewertungsaufgabe,
- notwendiger Ortsbesichtigung,
- Zweck und Detailtiefe des Gutachtens.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Der Verkehrswert einer Immobilie ist in § 194 BauGB definiert. Für die fachliche Wertermittlung bilden außerdem die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die darin geregelten Verfahren eine zentrale Grundlage.
Bei Gutachterausschüssen unterscheiden sich die Gebühren regional. Der Gutachterausschuss in Berlin weist beispielsweise darauf hin, dass Gutachten in der Regel Gebühren im vierstelligen Bereich verursachen. Dieser Wert lässt sich jedoch nicht pauschal auf ganz Deutschland übertragen.
Bei gerichtlich beauftragten Sachverständigen gelten dagegen gesetzliche Vergütungssätze. Das JVEG sieht für die Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien derzeit 125 Euro je Stunde vor. Weitere notwendige Aufwendungen können hinzukommen.
Fazit
Wer eine Immobilie schätzen lassen möchte, muss je nach Bewertungsart mit unterschiedlichen Kosten rechnen. Die Höhe der Kosten hängt vor allem davon ab, wie detailliert, belastbar und rechtssicher die Bewertung sein soll. Für eine erste Orientierung kann eine digitale Bewertung ausreichen. Geht es jedoch um wichtige finanzielle, rechtliche oder steuerliche Entscheidungen, ist ein qualifiziertes Gutachten häufig die bessere Wahl. Entscheidend ist daher nicht allein der Preis, sondern der Zweck der Immobilienbewertung. Wer vorab klärt, wie genau der Immobilienwert ermittelt werden muss, kann die passende Bewertungsart auswählen und die entstehenden Kosten besser einschätzen.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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