AfA-Grundlagen bei vermieteten Immobilien
Die steuerliche Abschreibung dient dem Ausgleich für den Wertverlust von Gebäuden im Lauf der Zeit. Dabei sind vermietete Objekte von besonderer Relevanz, da Eigennutzung steuerlich unerheblich ist.
Für vermietete Gebäude gilt grundsätzlich eine lineare Abschreibung. Der Abschreibungssatz richtet sich nach dem Baujahr:
- 2,5 % jährlich für Gebäude mit Baujahr bis 1924
- 2 % jährlich für Baujahre von 1925 bis 2022
- 3 % jährlich für Neubauten ab 2023
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Gebäudeanschaffungskosten, exklusive Grundstückswert. Die Nutzungsdauer wird dabei vom Gesetz festgelegt, eine abweichende Nutzungsdauer ist nur mit entsprechendem Gutachten zulässig.
Neue Möglichkeit: Degressive AfA für Neubauten
Durch das Wachstumschancengesetz wurde für bestimmte Zeiträume eine degressive Abschreibung für Neubauten eingeführt. Diese soll Investitionen im Wohnbau beschleunigen:
- 5 % jährlich, abschreibbar vom Restwert
- Gültig bei Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029
- Die erste Rate bezieht sich auf die vollen ansetzbaren Gebäudekosten, Folgejahre degressiv
Diese Form der AfA kann mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombiniert werden, sofern die besonderen energetischen und kostenbezogenen Vorgaben erfüllt sind.
Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Neben der regulären linearen oder degressiven AfA ist eine Sonderabschreibung möglich, die die Steuerlast zusätzlich senkt. Diese beträgt bis zu 20 % der anerkennbaren Anschaffungskosten, verteilt über vier Jahre.
Voraussetzungen:
- Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2023 und 31. Dezember 2026
- Effizienzhausstandard EH 40 mit QNG-Nachweis
- Baukosten ≤ 5 200 €/m²
Die Sonderabschreibung ist insbesondere für Projektentwickler, Bauträger oder private Investoren attraktiv, die Neubauten zur Vermietung erwerben oder selbst errichten.
Besonderheiten bei Anschaffung und Aufteilung
Für die steuerliche Geltendmachung der Abschreibung muss eine sachgerechte Aufteilung zwischen Grund und Boden (nicht abschreibbar) und dem auf das Gebäude entfallenden Wert (abschreibbar) erfolgen. Diese Aufteilung kann entweder durch ein Gutachten oder nach den Verordnungen des BMF erfolgen.
Bei Objektkäufen ist darauf zu achten, dass die Kaufvertragsgestaltung klar zwischen Gebäudeanteil und Grundstückswert trennt, damit die Abschreibung rechtlich anerkannt wird.
Steuerliche Strategien für Investoren
Die Kombination aus degressiver AfA und Sonderabschreibung bedeutet insbesondere in den ersten Jahren nach dem Kauf oder der Fertigstellung hohe steuerliche Entlastung. Dies erhöht die Liquidität und kann zur Finanzierung weiterer Projekte beitragen.
Zudem können Verluste aus der Vermietung durch die hohen Abschreibungen steuerlich geltend gemacht und mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine genaue Planung mit einem Steuerberater ist daher zu empfehlen.
Fazit
Wer beim Hauskauf die möglichen Abschreibungsmodelle berücksichtigt, kann beträchtliche steuerliche Vorteile realisieren. Insbesondere bei vermieteten Immobilien und Neubauten im Förderzeitraum lohnen sich sorgfältige Planung und rechtzeitige Beantragung. Durch die neue degressive AfA ergibt sich zusätzliches Potenzial, das gut genutzt werden sollte.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.



