Haus bewerten lassen: Kosten und Entscheidungsgrundlagen

Die Bewertung eines Wohnhauses ist in vielen Fällen unerlässlich - etwa im Rahmen einer Scheidung, bei einer Erbauseinandersetzung, im Zuge einer Veräußerung oder zur Absicherung einer Finanzierung. Die damit verbundenen Kosten richten sich maßgeblich nach dem Zweck des Gutachtens, der Art der Wertermittlung und der Qualifikation des beauftragten Sachverständigen.

Kostenrahmen für Hausgutachten

Die Prei­se für ein Gut­ach­ten kön­nen stark va­ri­ie­ren. Wer le­dig­lich ei­ne ori­en­tie­ren­de Markt­ein­schät­zung be­nö­tigt, kann auf ein Kurz­gut­ach­ten zu­rück­grei­fen. Die­se Gut­ach­ten, die kei­ne recht­li­che Ver­wert­bar­keit ha­ben, lie­gen je nach Um­fang in der Re­gel zwi­schen 100 € und 500 €.

Für ein voll­wer­ti­ges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB, das den Stan­dards der ImmoWertV 2022 ent­spricht, müs­sen deut­lich hö­he­re Kos­ten ein­ge­plant wer­den. Die­se Gut­ach­ten wer­den auf Ba­sis des Markt­werts be­rech­net und be­lau­fen sich üb­li­cher­wei­se auf 0,5 % bis 1,5 % des er­mit­tel­ten Wer­tes. Bei ei­nem Haus mit ei­nem Markt­wert von 400.000 € kön­nen da­mit Be­trä­ge zwi­schen 2.000 € und 6.000 € an­fal­len.

Rechtsgrundlage: ImmoWertV 2022

Mit dem In­kraft­tre­ten der no­vel­lier­ten Immo­bi­li­en­wert­er­mitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) am 1. Ja­nu­ar 2022 wur­de ein bun­des­weit ver­bind­li­ches Re­ge­lungs­werk zur Markt­wert­ermitt­lung ge­schaf­fen. Die Ver­ord­nung löst frü­he­re Richt­li­ni­en ab und ver­pflich­tet Sach­ver­stän­di­ge zur An­wen­dung stan­dar­di­sier­ter Ver­fah­ren.

Im Zu­sam­men­hang mit steu­er­li­chen Be­wer­tun­gen, ju­ris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder bei der Be­lei­hung von Immo­bi­li­en ist die Ein­hal­tung der ImmoWertV nicht nur emp­foh­len, son­dern zwin­gend er­for­der­lich. Ei­nen struk­tu­rier­ten Über­blick über die Vor­ga­ben bie­tet das BMWSB zur Wertermittlung.

Unterschiede zwischen Kurz- und Vollgutachten

Ein Kurz­gut­ach­ten dient häu­fig pri­va­ten Zwe­cken, et­wa zur Kauf­preis­ein­schät­zung oder zur in­ter­nen Ver­mö­gens­be­wer­tung. Es ver­zich­tet auf eine de­tail­lier­te Ana­ly­se und ist nicht für Be­hör­den oder Ge­rich­te ge­eig­net.

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten hin­ge­gen ist voll­stän­dig do­ku­men­tiert und ori­en­tiert sich an den Vor­ga­ben der ImmoWertV. Es be­inhal­tet ei­ne Orts­be­sich­ti­gung, ei­ne um­fas­sen­de Da­ten­ana­ly­se und die be­grün­de­te Wahl des Wer­t­er­mitt­lungs­ver­fah­rens. Er­stellt wird es von öf­fent­lich be­stell­ten oder zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen mit ent­spre­chen­der Fach­kom­pe­tenz.

Einflussfaktoren auf die Kosten

Die Kos­ten ei­nes Wert­gut­ach­tens wer­den von meh­re­ren Fak­to­ren be­ein­flusst. Der Markt­wert des Ob­jekts dient häu­fig als Grund­la­ge für die pro­zen­tua­le Ho­no­rar­be­rech­nung. Auch die La­ge, der Zu­stand und die Nut­zungs­art des Hau­ses spie­len ei­ne Rol­le, denn be­son­de­re Ob­jek­te oder schwer zu­gäng­li­che La­gen er­hö­hen den Auf­wand.

Zu­sätz­lich wirkt sich die Qua­li­tät der zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Un­ter­la­gen auf den Preis aus. Fehlende Grund­buch­aus­zü­ge, Bau­plä­ne oder Miet­ver­trä­ge füh­ren oft zu Mehr­auf­wand. Auch der Ver­wen­dungs­zweck, etwa ob das Gut­ach­ten für ge­richt­li­che, be­hörd­li­che oder fi­nan­zi­el­le Zwe­cke ver­wen­det wird, hat Aus­wir­kun­gen auf die not­wen­di­ge Tie­fen­prü­fung.

Wer darf ein Wertgutachten erstellen?

Nur Per­so­nen mit ent­spre­chen­der fach­li­cher Qua­li­fi­ka­ti­on dür­fen ein rechts­si­che­res Wert­gut­ach­ten an­fer­ti­gen. Hier­zu zäh­len öf­fent­lich be­stell­te und ver­ei­dig­te Sach­ver­stän­di­ge eben­so wie zer­ti­fi­zier­te Gut­ach­ter, et­wa nach DIN EN ISO/IEC 17024. Auch IHK-zer­ti­fi­zier­te Be­wer­ter mit aus­ge­wie­se­ner Fach­pra­xis sind be­rech­tigt.

Die Qua­li­fi­ka­ti­on ist ent­schei­dend für die recht­li­che Ver­wert­bar­keit des Gut­ach­tens, ins­be­son­de­re bei Fi­nanz­be­hör­den, Ge­rich­ten oder Kre­dit­in­sti­tu­ten.

Schlussbewertung: Haus bewerten lassen – Kosten richten sich nach Qualität

Die Ent­schei­dung, ob ein Kurz­gut­ach­ten oder ein um­fas­sen­des Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten be­auf­tragt wird, hängt vom kon­kre­ten Zweck ab. Für pri­va­te Ori­en­tie­rung rei­chen güns­ti­ge­re Gut­ach­ten oft aus. In al­len an­de­ren Fäl­len, ins­be­son­de­re bei recht­li­cher oder fi­nan­zi­el­ler Re­le­vanz, bie­tet ein Gut­ach­ten nach ImmoWertV nicht nur recht­li­che Ab­si­che­rung, son­dern auch fach­li­che Trans­pa­renz. Die Kos­ten hier­für be­lau­fen sich typi­scher­wei­se auf 0,5 % bis 1,5 % des er­mit­tel­ten Markt­werts.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Kerstin Hübner

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