Für Eigentümer kann sich ein genauer Blick auf den Bescheid lohnen. Fehlerhafte Angaben zum Grundstück oder zur Bewertung können dazu führen, dass die Grundsteuer höher ausfällt als erforderlich. In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid sinnvoll sein.

Gegen welchen Grundsteuer Bescheid ein Einspruch möglich ist
Bei der Grundsteuer existieren mehrere Bescheide, die unterschiedliche Funktionen haben. Das führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten, wenn Eigentümer einen Einspruch einlegen möchten.
Grundsätzlich werden drei Bescheide unterschieden:
- Grundsteuerwertbescheid
- Grundsteuermessbescheid
- Grundsteuerbescheid der Gemeinde
Der Grundsteuerwertbescheid legt den Wert des Grundstücks fest. Darauf basiert der Grundsteuermessbescheid, der den Messbetrag ermittelt. Erst anschließend erlässt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid mit der tatsächlichen Zahlungshöhe.
Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen entsteht die konkrete Zahlungspflicht erst mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde, während die Bewertung der Immobilie durch das Finanzamt erfolgt. Wenn Eigentümer einen Grundsteuer Bescheid anfechten, richtet sich der Einspruch in den meisten Fällen gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Einspruchsfrist bei der Grundsteuer
Die Einspruchsfrist spielt eine zentrale Rolle, wenn Eigentümer einen Grundsteuer Bescheid Einspruch einlegen möchten.
- Die rechtliche Grundlage für einen Einspruch gegen Steuerbescheide ist in §347 der Abgabenordnung geregelt. Dort ist festgelegt, dass Steuerpflichtige gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden einen Einspruch als außergerichtlichen Rechtsbehelf einlegen können.
- Die Einspruchsfrist ist in §356 AO festgelegt. Demnach muss der Einspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingereicht werden.
- Als Bekanntgabe gilt in der Regel der dritte Tag nach dem Versand durch das Finanzamt. Wird die Grundsteuer Einspruchsfrist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen geändert werden.
Zusammenhang mit der Immobilienbewertung
Die Grundsteuer basiert auf einer vereinfachten Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Dabei greifen die Finanzämter auf Daten wie Bodenrichtwerte, Grundstücksflächen oder Gebäudetypen zurück. Diese Daten stammen häufig aus Katasterinformationen, Bodenrichtwertkarten oder statistischen Bewertungsmodellen.
Häufige Fehler im Grundsteuerbescheid
Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann sich insbesondere dann lohnen, wenn die Bewertungsgrundlagen nicht korrekt sind.
Typische Fehler sind:
- falscher Bodenrichtwert
- falsche Grundstücksfläche
- falsche Nutzungsart des Grundstücks
- fehlerhafte Gebäudedaten
Da der Bodenrichtwert einen großen Einfluss auf den Grundsteuerwert hat, können schon kleine Abweichungen zu deutlichen Unterschieden bei der Steuer führen.
Fazit
Ein Einspruch gegen die Grundsteuer kann sinnvoll sein, wenn die Bewertungsgrundlagen des Grundstücks nicht korrekt sind oder der Bescheid unplausibel erscheint. Entscheidend ist dabei, den richtigen Bescheid zu prüfen und die Einspruchsfrist von einem Monat einzuhalten. Schon kleine Fehler bei Bodenrichtwert, Grundstücksfläche oder Nutzungsart können die Höhe der Grundsteuer langfristig beeinflussen.
—————————————–
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.



