Ertragswertverfahren: Anwendung
Das Ertragswertverfahren wird genutzt, um den Marktwert (Verkehrswert) oder den langfristig erzielbaren Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln. Es wird vor allem bei vermieteten Immobilien und gemischten Wohn- und Gewerbeimmobilien eingesetzt. Grundlage der Berechnung sind die zukünftigen Mieteinnahmen, die über die Nutzungsdauer kapitalisiert und mit einem Risikozuschlag versehen werden.
Laut der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist es eines von drei zulässigen Methoden zur Verkehrswertermittlung und wird vom Finanzamt anerkannt.
- Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Immobilien
Das Verfahren eignet sich für verschiedene Immobilientypen, vor allem Mietobjekte, wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und gemischt genutzte Grundstücke. Die Ermittlung des Ertragswerts erfolgt durch die Summe der zukünftigen Mieterträge, abzüglich der Bewirtschaftungskosten und Bodenwertverzinsung.
Vergleich & Fazit
Auch in der Unternehmensbewertung wird mit Ertragswertverfahren gearbeitet. Hierbei werden die zukünftigen Gewinne des Unternehmens diskontiert, um den aktuellen Unternehmenswert zu bestimmen. Im Vergleich hierzu konzentriert sich das Ertragswertverfahren bei Immobilien auf Miet- und Pachterträge, während bei Unternehmen die zukünftigen Gewinne und Risiken im Vordergrund stehen.
Das Ertragswertverfahren bietet eine solide Grundlage zur Wertermittlung von Immobilien und Unternehmen, indem es zukünftige Erträge in die Bewertung einbezieht. Durch die detaillierte Berechnung und den Vergleich verschiedener Szenarien können fundierte Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, die den tatsächlichen Wert eines Objekts widerspiegeln. Für detailliertere Informationen und individuelle Beratungen kann es sich lohnen, sich an ein professionelles Sachverständigenbüro zu wenden.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.