Was bedeutet AfA bei Immobilien genau?
Abschreibungen stellen ein wichtiges steuerliches Instrument für Investoren und Eigentümer dar, um Anschaffungs- oder Herstellungskosten wirtschaftlicher Güter über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend zu machen. AfA bedeutet, dass man jedes Jahr einen Teil der Anschaffungskosten einer Immobilie von der Steuer abziehen darf. Diese sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) beruht auf der Annahme, dass bestimmte Güter durch Nutzung oder Zeit an Wert verlieren, auch wenn deren Marktwert tatsächlich steigen kann.
Die AfA Abschreibung erfolgt meist linear, was bedeutet, dass jedes Jahr der gleiche Betrag steuerlich abgesetzt werden kann. Dabei ist es erforderlich, Anschaffungs- und Herstellungskosten genau zu bestimmen und nach vorgegebenen Kriterien aufzuteilen. Grundlage dafür bilden entweder amtliche Richtlinien, branchenspezifische Tabellen oder Gutachten von Experten. Nach § 7 EStG erfolgt die AfA bei Immobilien meist linear, also mit einem gleichmäßigen Prozentsatz pro Jahr, dessen Höhe und Dauer gesetzlich festgelegt sind. Entscheidend für die Berechnung der Abschreibung ist eine genaue Aufteilung zwischen Gebäude- und Grundstücksanteil, da nur der Gebäudewert abgeschrieben werden darf. Diese Aufteilung erfolgt in der Praxis meist mittels Gutachten oder amtlicher Tabellen der Finanzverwaltung.
Wichtig: Während Eigentümer vermieteter Immobilien die AfA steuerlich nutzen können, steht diese Möglichkeit selbstgenutzten Immobilien grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Wie wird die AfA berechnet?
Die Berechnung basiert auf dem Anschaffungskostenanteil des Gebäudes.
Beispiel: Kaufpreis einer vermieteten Immobilie liegt bei 400.000 Euro, davon entfallen 300.000 Euro auf das Gebäude. Bei 2 Prozent AfA ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 6.000 Euro. Dieser Betrag mindert direkt das zu versteuernde Einkommen.
Besonders bei Altbauten oder bei Sanierungsmaßnahmen kann auch eine erhöhte AfA nach § 7h oder § 7i EStG greifen – diese gelten jedoch nur in bestimmten Sanierungsgebieten und müssen beantragt werden.
Digitale Tools zur Vereinfachung: Steuervorteile mit TeamProQ & Co. sichern
Gerade für Immobilienprofis, die mehrere Objekte verwalten oder regelmäßig kaufen, lohnt sich der Einsatz digitaler Hilfsmittel. Digitale Tools wie TeamProQ haben diese neuen Regelungen bereits umgesetzt, um Immobilienbesitzern eine optimale Nutzung ihrer steuerlichen Möglichkeiten zu bieten. Die automatisierte Berechnung der AfA erfolgt dabei durch eine klare Trennung von Gebäude- und Grundstückswert.
Mit den aktuellen Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz wird die Immobilienabschreibung zusätzlich attraktiver. Weitere Einzelheiten finden Sie auch im Blogbeitrag „Optimal abschreiben im Wohnungsbau mit TeamProQ“.
Besonders hilfreich ist der Einsatz solcher Tools auch bei Sonderfällen, etwa bei energetischen Sanierungen oder denkmalgeschützten Immobilien, denn diese Fälle können sicher dokumentiert und steuerlich abgebildet werden. So profitieren Immobilienprofis von höherer Genauigkeit und maximaler Transparenz.
AfA Abschreibung Immobilien richtig nutzen – langfristig profitieren
Die AfA Abschreibung Immobilien ist mehr als ein steuerliches Detail – sie sichert langfristig die Wirtschaftlichkeit einer Immobilieninvestition. Wer die AfA gezielt anwendet, erzielt nachhaltige Steuerersparnisse. Entscheidend sind eine korrekte Dokumentation, die klare Aufteilung von Grundstück und Gebäude sowie die Wahl der passenden Abschreibungsart.
Auch spezielle Regelungen wie die Denkmal-AfA sollten Investoren kennen. Um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen, lohnt sich neben dem Blick ins Gesetz, die Nutzung digitaler Bewertungstools und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerprofis.
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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.



